Jedes meiner Schwerpunkt-Rechtsgebiete hat wie so Vieles im Leben zwei Seiten – die vorsorgende Gestaltung einerseits und die streitige Situation andererseits, wenn die Vorsorge nicht ausreicht oder gar nicht vorhanden ist. Die erste Seite setzt Erfahrung und Kreativität voraus, die andere Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl, weil es immer vorrangig um Beziehungen zwischen Personen und erst dann um Ansprüche und Vermögenswerte geht.
Der Erbfall ist die größte Gefahr für geschaffenes Vermögen und die persönlichen Beziehungen der daran Beteiligten. Ein Erbstreit oder die Belastung mit Erbschaftssteuer können große Werte vernichten und engste Beziehungen zerstören…
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Das „Seniorenrecht“ ist kein eigenständiger Rechtsbereich, sondern ein Sammelbegriff für die Schnittmengen aus dem Familien-, Erb-, Betreuungs-, Vorsorge- und Steuerrecht…
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Wer eine gute Geschäftsidee und Partner gefunden hat, die sie mit ihm umsetzen wollen, nimmt sich häufig nicht die Zeit, die rechtlichen Beziehungen untereinander…
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