Erbrecht

Der Erbfall ist die größte Gefahr für geschaffenes Vermögen und die persönlichen Beziehungen der daran Beteiligten. Ein Erbstreit oder die Belastung mit Erbschaftssteuer können große Werte vernichten und engste Beziehungen zerstören. Das lässt sich durch ein einfaches Testament ohne Weiteres verhindern – und trotzdem „fasst“ es niemand gern an, weil man ja gar nicht so genau weiß, was irgendwann in der hoffentlich fernen Zukunft einmal gelten soll…

Vertrauen Sie auf meine Kompetenz und Erfahrung, für Sie die richtige Lösung zu finden und in die Fachsprache zu übersetzen, die im Ernstfall Stand hält. Das Erbrecht des BGB stammt aus dem Jahr 1896 und gilt seit 1900 nahezu unverändert. Der Gesetzgeber hatte damals ganz andere Familien- und Vermögensverhältnisse vor Augen, als sie heute gelten. Einen Großteil der Rechtsformen, in denen Unternehmen heute geführt werden, gab es damals noch gar nicht. Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen kann deshalb keine Erbfolge schlechter und teurer sein als die, die nach den gesetzlichen Bestimmungen eintritt, weil kein Testament gemacht wurde – egal, ob der Erblasser ein Privatmann oder Unternehmer/Freiberufler ist.

Das wichtigste Instrumentarium für die eigene Erb- und Nachfolgeregelung besteht aus:

  • der Wahl des richtigen Erbrechts nach der Europäischen Erbrechtsverordnung.
  • Testament bzw. Erbvertrag mit den Sonderformen des „Behindertentestaments“ bzw. „Unternehmertestaments“ – an das vor allem die Angehörigen der freien und Heilberufe denken müssen, die sich selten gar nicht als Unternehmer angesprochen fühlen,
  • der Einsetzung von Vorerben, Nacherben, Ersatzerben,
  • Ausschluss von unerwünschten Erben
  • Anordnungen für den Fall einer Ausschlagung
  • Testamentsvollstreckung
  • Erbverzichten und Pflichtteilsvereinbarungen
  • Teilungsanordnungen

Wer Erbe oder Vermächtnisnehmer geworden ist, weiß häufig nicht, was er „jetzt“ tun muss:

  • Wie erfahre ich, ob es noch andere Erben gibt?
  • Wer muss die Beerdigung organisieren und bezahlen, und woher kommt das Geld dafür?
  • Wie weise ich nach, dass ich Erbe bin?
  • Wie erfahre ich, was zur Erbschaft gehört – und wie komme ich daran?
  • Wofür hafte ich als Erbe, und was muss ich tun, um die Haftung zu verhindern?
  • Was muss ich tun, wenn es Vermögen im Ausland gibt?
  • Was muss ich tun, wenn ich eine Erbschaft gar nicht annehmen möchte?
  • Was gilt, wenn ein mir zugedachter Gegenstand gar nicht mehr vorhanden ist?
  • Wie erfahre ich, ob Pflichtteilsansprüche bestehen?
  • Wie bewältige ich den „digitalen Nachlass“ des Erblassers?
  • Wie läuft das mit der Erbschaftssteuer?

Wenn sich dann herausstellt, dass es auch noch andere Erben gibt, entstehen weitere Fragen:

  • Wer darf den Nachlass in Besitz nehmen?
  • Welche Auskünfte müssen die Miterben sich gegenseitig erteilen?
  • Welche Rechte haben die Miterben untereinander?
  • Hat ein Miterbe Anspruch auf einen bestimmten Nachlassgegenstand?
  • Wie kann die Erbengemeinschaft beendet werden?

Ohne fachlich versierte Unterstützung werden in diesen Situationen viele Fehler gemacht, deren Folgen sich nicht mehr beseitigen lassen. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung im Erbrecht kann ich bei all diesen Fragen schnelle und qualifizierte Hilfe leisten. Scheuen Sie sich also nicht, mich anzurufen!