Seniorenrecht

Das „Seniorenrecht“ ist kein eigenständiger Rechtsbereich, sondern ein Sammelbegriff für die Schnittmengen aus dem Familien-, Erb-, Betreuungs-, Vorsorge- und Steuerrecht, die die wichtigsten rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Älterwerden betreffen, insbesondere

  • Elternunterhalt (Sozialhilferegress)
  • Sozialleistungen nach dem SGB II und SGB XII
  • Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht
  • Pflegefinanzierung, Heimaufenthalt, Kostenübernahme Pflegefall
  • Pflegewohngeld
  • Nachlassregelung (Testament, Vermächtnis, Vermögensübertragung)
  • Betreutes Wohnen.

Ich berate und vertrete Sie, Ihre Kinder und Angehörigen vor allem bei:

  • Gerichtlichen Auseinandersetzungen rund um das Betreuungsrecht
  • Vermeidung und Abwehr einer Betreuung
  • Überprüfung und Abwehr von Maßnahmen des Betreuers sowie gerichtlich genehmigter  Maßnahmen (z.B. geschlossene Unterbringung, Wohnungskündigung);
  • Beratung bei der Gestaltung, den Grenzen und Durchsetzungsmöglichkeiten von Betreuungsverfügungen
  • Erstellung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
  • Rechten gegenüber Betreuern
  • Rechten von Betreuern
  • Problemen von Betreuern und Bevollmächtigten in der Zusammenarbeit mit Ärzten, Heimleitungen oder Pflegepersonal, etwa, wenn es um Art und Umfang der ärztlichen Behandlung geht.