Das „Seniorenrecht“ ist kein eigenständiger Rechtsbereich, sondern ein Sammelbegriff für die Schnittmengen aus dem Familien-, Erb-, Betreuungs-, Vorsorge- und Steuerrecht, die die wichtigsten rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Älterwerden betreffen, insbesondere
- Elternunterhalt (Sozialhilferegress)
- Sozialleistungen nach dem SGB II und SGB XII
- Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht
- Pflegefinanzierung, Heimaufenthalt, Kostenübernahme Pflegefall
- Pflegewohngeld
- Nachlassregelung (Testament, Vermächtnis, Vermögensübertragung)
- Betreutes Wohnen.
Ich berate und vertrete Sie, Ihre Kinder und Angehörigen vor allem bei:
- Gerichtlichen Auseinandersetzungen rund um das Betreuungsrecht
- Vermeidung und Abwehr einer Betreuung
- Überprüfung und Abwehr von Maßnahmen des Betreuers sowie gerichtlich genehmigter Maßnahmen (z.B. geschlossene Unterbringung, Wohnungskündigung);
- Beratung bei der Gestaltung, den Grenzen und Durchsetzungsmöglichkeiten von Betreuungsverfügungen
- Erstellung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
- Rechten gegenüber Betreuern
- Rechten von Betreuern
- Problemen von Betreuern und Bevollmächtigten in der Zusammenarbeit mit Ärzten, Heimleitungen oder Pflegepersonal, etwa, wenn es um Art und Umfang der ärztlichen Behandlung geht.