Gesellschaftsrecht

Wer eine gute Geschäftsidee und Partner gefunden hat, die sie mit ihm umsetzen wollen, nimmt sich häufig nicht die Zeit, die rechtlichen Beziehungen untereinander sorgfältig zu regeln. Weil sich erfahrungsgemäß Partner zusammentun, die sich von ihren persönlichen und fachlichen Qualitäten her gut ergänzen, rächt sich das in vielen Fällen schon nach wenigen Jahren, denn: sich gut ergänzen heißt auch grundverschieden sein. Damit in so einer Situation nicht alles bisher Erreichte in Gefahr ist, und zur Abhilfe auf steuerlich äußerst ungünstige Notlösungen zurückgegriffen werden muss, lassen Sie sich von vornherein fachlich beraten!

Ich unterstütze Sie bei der Abfassung:

  • des für Sie passenden Gesellschaftsvertrages mit besonderem Augenmerk auf Kündigungs- und erbrechtliche Nachfolgeregelungen, und die richtige Ergebnisverteilung,
  • von Geschäftsführerverträgen mit besonderem Augenmerk auf Haftungsfragen und den sozialversicherungsrechtlichen Status,
  • von Miet- und Darlehensverträgen mit der Gesellschaft unter Berücksichtigung der steuerlichen Anforderungen,
  • von Ausscheidensvereinbarungen und Beteiligungskaufverträgen,

und berate und vertrete Sie im Zusammenhang mit:

  • Ansprüchen bei Beendigung der Mitgliedschaft,
  • Wechseln in der Geschäftsführung,
  • der Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen,
  • der Abhaltung rechtskonformer Gesellschafterversammlungen und –beschlüsse.
  • der Vorbereitung und Regelung Ihrer Nachfolge.

In den vergangenen Jahren hat sich für mich ein erhöhter Beratungsbedarf in diesen Bereichen für die Angehörigen der Heil- und sog. Heilhilfsberufe herausgestellt, die mit den häufig verwendeten allgemein zugänglichen Formularverträgen äußerst unzulänglich versorgt sind.